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Zur Debatte: „Organspende“

Kerstin Andreae MdB

Liebe Diskutantinnen und Diskutanten,

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme an der Diskussion zur Organspende. Neben Ihren veröffentlichten Beiträgen haben mich weitere Beiträge von Menschen direkt erreicht, die ihre Position nicht veröffentlicht sehen wollten.

Mir hat sich gezeigt, dass die Positionen zur Organspende, die Vorstellungen, die Sorgen und die Hoffnungen sehr unterschiedlich sind und dass sehr verschiedene Aspekte für jeden einzelnen eine Rolle spielen.

Aktueller Stand der Debatte

Seit Jahren wird immer wieder diskutiert, wie man die Zahl insbesondere postmortaler Organspenden steigern kann. Anfang 2011 wurde eine erneute Debatte um eine Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) angestoßen durch einen Vorstoß von Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier für eine sog. „Entscheidungslösung“. Ende Januar 2011 verständigten sich die Vorsitzenden der Bundestags-Fraktionen grob über das weitere parlamentarische Vorgehen, u.a. auf die Durchführung öffentlicher Anhörungen des Gesundheitsausschusses. Diese wurden am 8. und 29. Juni 2011 durchgeführt. Zudem brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Verbesserung der technischen und strukturellen Abläufe bei Organspenden ein; die dort vorgeschlagenen Regelung sind weitgehend unstreitig.

Erste Lesung

Im Bundestag werden wir diese Woche in erster Lesung die Änderung des Transplantationsgesetzes beraten. In dem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen sollen alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig befragt werden, ob sie im Falle des Todes zur Organspende bereit sind, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Es war unser grüner Verhandlungserfolg, dass es keinen Zwang zur Stellungnahme gibt. Aus unserer Fraktion wird es zudem einen Antrag geben, um den Krankenkassen nicht das Recht zu geben, die Organspendebereitschaft auf der künftigen elektronischen Gesundheitskarte zu vermerken. Das wäre ein Bruch mit deren strengen Datenschutzstandards.

Ihre Kerstin Andreae

 

Um was geht es?

Organspende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Organen eines lebenden oder verstorbenen Menschen zur Transplantation. Für beide Formen der Organspende gelten gesetzliche Regelungen, die in den verschiedenen Staaten unterschiedlich ausfallen. Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist aber immer die eindeutige Feststellung des Hirntodes. Die Gesetzgebung in Deutschland hat mit dem Transplantationsgesetz von 1997 den rechtlichen Rahmen für die Organspende nach dem Tode sowie für die Lebendspende geschaffen.

Im Grundsatz muss unterschieden werden zwischen drei Modellen der Organspende:
 

1. Erweiterte Zustimmungslösung

Diese Lösung hat aktuell Gültigkeit in Deutschland. Der oder die Verstorbene muss zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine mündliche oder schriftliche Entscheidung vor, müssen die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des oder der Verstorbenen. Diese Lösung wird z.B. auch in den Niederlanden und Dänemark praktiziert.

2. Widerspruchslösung

Hat der oder die Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z.B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht. Diese Lösung wird z.B. in Belgien, Frankreich und Spanien praktiziert.
 

3. Entscheidungslösung

Die Entscheidungslösung sieht vor, jede Bürgerin und jeden Bürger einmal im Leben zur Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu befragen. Diese Entscheidung soll dokumentiert werden. Dies könnte z.B. beim Ausstellen des Personalausweises oder des Führerscheins geschehen. Ebenso wäre eine Speicherung der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte denkbar. Wer sich nicht bei der Befragung festlegen will, muss dies nicht tun. Wird von dieser Option Gebrauch gemacht, soll eine Organentnahme bei einem potentiellen Spender aber prinzipiell möglich sein, wenn die Angehörigen zustimmen.
 

Im Rahmen der Novellierung des Transplantationsgesetzes wird erwogen, die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung zur postmortalen Organspende zu ändern, um den Mangel an Spenderorganen in Deutschland abzuhelfen. In Deutschland warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, im letzten Jahr konnten aber nur 5.000 Organe transplantiert werden. Die Kluft zwischen dem Bedarf an Organen und den realisierten Transplantationen ist zu groß.
 

Weiterführende Informationen:

Organspendeausweis zum Ausdrucken

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Organspende und Organtransplantation in der Europäischen Union

 

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Eva Drees – 22. March 2012 um 7:53
Sehr geehrte Frau Andreae,

solange es für Patienten wie mich, Schmerzpatienten mit Fibromyalgie und div. anderen Erkrankungen, keine adäquate Behandlung gibt, ich immer noch Unsummen an Medikamentenzuzahlungen leisten muß und auf einer Überwachungsstation wegen eines Herzinfarktes wie ein Stück Vieh abgelegt werde, bin ich sicherlich nicht dazu bereit, eine meiner Gott sei Dank gesunden Nieren oder sonstiges zu spenden. Man sollte sich auch mal Gedanken darüber machen, dass das Leben ohnehin irgendwann vorbei ist und jegliche Operation dieser Art ein Eingriff in die Natur. Wenn man die Zahl der auf ein Organ wartenden Patienten betrachtet, z. B. Nierenpatienten (ca. 12.000, wovon 1000 jährlich sterben), so ist dies eine verschwindet gerine Zahl im Vergleich zu anderen Erkranungen. Ich glaube auch, daß sich bei diesen Organtransplantationen lediglich eine Ärzte profilieren wollen. Und dann sind da noch die Kosten: Ein Organtransplantierter muß ein Leben lang viele Medikamente gegen die Abstossungsreaktion einnehmen. Kommt die Krankenkassen letztendlich teurer als eine Dialyse. Der ausschlaggebende Puntk bleibt für mich allerdings die mehr als schlechte Versorgung von Schmerzpatienten und anderen Erkrankungen. Es kann icht sein, daß ich als Patient ein Leben lang leiden muss, nur weil die Krankenkasse sparen will und wenn es mit mir dann zu Ende geht, soll ich jemand anderem zu einem vergnüglichen Leben verhelfen?? Niemals! Machen Sie sich darüber mal Gedanken.

MfG
Eva Drees
Christoph Müller – 19. October 2011 um 16:05
Hallo zusammen

auch ich habe seit Jahren ein Spenderausweis bei mir. Mit der jetzigen öffentliche Diskussion kommen jedoch bei mir wieder ein paar Fragen nach oben.
Wie ist sichergestellt dass bei einem Unfall der Organspenderausweis tatsächlich gefunden wird.
Wie ist sichergestellt, dass nach meinem Ableben nicht meine Hinterbliebenen einen Rückzieher machen und es somit nicht zur gewünschten Organspende kommt.

Meiner Meinung nach sollte alles getan werden und den Willen des Spenders beziehungsweise Nichtspender zu berücksichtigen.

Die Widerspruchslösung halte ich für kritisch, da ein Nichtspendernachweis schnell mal " verloren“ gehen kann..

Ich fände die Entscheidungslösung mit der Option der erweiterten Zustimmungslösung als ideal.

Hierzu sollte wie folgt verfahren werden.
Alle Bundesbürger werden, unabhängig von Führerschein oder Personalausweis Ausgabe, von ihren Krankenkassen angeschrieben und ausreichend informiert..
Dann sollten die Befragungen drei Möglichkeiten haben.
a) Organspende Ja
b) Organspende Nein
c) derzeit keine Angaben (jetzige erweiterten Zustimmungslösung der Angehöhrigen)

Mit der Möglichkeit bei der Befragung auch ohne Ja und Nein zu antworten, hat der Befragte nochmals Zeit für seine Entscheidung. (Nach einem Jahr wird er wieder angeschrieben)
Diese Option halte ich deshalb auch für sinnvoll, da nur eine wirklich gewollte Entscheidung dauerhaft ist.
Wenn ich mir einen 18 jährigen bei der Führerscheinausgabe vorstelle, der den Organspendeausweis in den nächsten Papierkorb wirft, ist nichts gewonnen.

Um sicher zu gehen das der Wille des Spenders und des Nichtspenders wirklich berücksichtigt wird, wäre wahrscheinlich eine zentrale Speicherung hilfreich.
Da der Datenschutz in Deutschland nicht er ist die in der sein sollte, bin ich zwar kritisch mit Speicherung persönlicher Angaben im Netz, doch sind die Angaben meiner Meinung nach nicht so sicherheitsrelevant.
Änderungen der Spenderangaben sollte Bürger jederzeit eventuell auch in jeder Arztpraxis durchführen können.
Die gesamten Kosten der Befragungen und der Ausbau der Tansplant-Team in den Kliniken sollte von den Krankenkassen finanziert werden.

So einfach könnte das sein.
Kurt Dold – 09. October 2011 um 19:53
Guten Tag an alle, die sich aktuell mit diesem Thema auseinandersetzen!

Ich selbst bin Vater von drei Kindern und habe meinem ältesten Sohn vor nunmehr 15 Monaten eine Niere gespendet. Zuvor war er dialysepflichtig und stand auf der Warteliste für eine Leichenniere, die er aufgrund der Organknappheit in der BRD frühestens nach einer Wartezeit von 6-8 jahren bekommen hätte. Ich möchte jeden gesunden Menschen zu einer Lebendspende im Krewis naher Angehöriger ermutigen, solange sich die derzeitige Situation nicht nachhaltig verbessert hat. Ich freue mich sehr, dass die öffentliche Diskussion zu diesem Thema begonnen hat und hoffentlich zu guten Ergebnissen führen wird. Auf einem Aufkleber habe ich vor einiger Zeit einen Satz gelesen, der sehr aussagekräftig ist. Er lautet: "Nehmt die Organe nicht mit in den Himmel, wir brauchen sie hier!"

Nachdem ich mich nach Bekanntwerden der Nierenerkrankung unseres Sohnes intensiv mit dem Thema Organspende beschäftig habe, war ich darüber erschrocken, dass Krankenhäuser offensichtlich aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht immer den Tod eines potentiellen Organspenders melden, obwohl es nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Meldepflicht gibt. Verstösse gg. diese Meldepflicht sind leider nicht mit einer Geldbuße/Geldstrafe belegt. Ich halte es für dringend geboten, dass hier eine Gesetzesänderung angestrebt und Verstösse dieser Art mit einer empfindlichen Geldbuße/Geldstrafe geahndet werden sollten. Ich frage mich ernsthaft, ob wir es bei Verantwortlichen dieser Krankenhäuser tatsächlich mit Ärzten oder vielleicht eher mit Kaufleuten zu tun haben.

Ich hoffe darauf, dass die Diskussion um dieses Thema nicht sehr bald wieder abflachen wird, sondern zu notwendigen Gesetzesänderungen und einer dauerhaften Sensibilisierung der Bevölkerung führen wird. Für die Schwerstkranken, die noch immer auf einer zu langen Warteliste stehen, bringt die jetzige öffentliche Diskussion einen Funken Hoffnung, dass ihr Leiden möglicherweise früher gemildert oder gar beendet werden kann. Wir Gesunden dürfen sie nicht enttäuschen, sondern sollten versuchen, uns in ihre Lage zu versetzten.

Denkt mal in Ruhe darüber nach!
Selina Hauser – 09. October 2011 um 12:52
Einen schönen Tag allerseits!

Ich selbst wäre wie Marcel für die Entscheidungslösung. Diese bringt zwar weitere Bürokratiearbeit mit sich. Doch manche Menschen denken oft nicht an Organspende und würden weder von sich aus einen Spenderausweis beantragen, noch außdrücklich widersprechen. Die Entscheidungslösung wrde genau dieses Problem lösen.

Kritisch finde ich die Einflussmöglichkeit der Angehörigen. Ich bin der Auffassung, dass keiner der Angehörigen das Recht hat, dem (im Falle der Entscheidungslösung ausdrücklichen) Willen des eventuellen Spenders zu ignorieren und den eigenen ethischen Vorstellungen zufolge zu handeln. Ich kann mir auch vorstellen, dass das die Zahl der Spender verringert.

Zu dem Punkt, den Marcel als den provokanten Part hervorbrachte gleich eine Antwort: Was geschieht dann mit Kindern? Zudem hat ein Nichtspender meist ethische bis religiöse Gründe für seinen Widerspruch. Das sollte man berücksichtigen und nicht grundsätzlich als verwerflich bestrafen. (Wobei ich selbst Organspenden für mehr als richtig halte.)
Vondermaßen – 07. October 2011 um 18:17
Guten Tag an alle Interessierten!

Zu Beginn möchte ich feststellen, dass ich selbst Organspender bin, dies stark befürworte, aber jeden Menschen respektiere, der dies für sich selbst ablehnt.

Für die Diskussion möchte ich zwei Punkte einbringen, auf die ich selbst immer stoße, wenn ich Nicht-Spender spreche:

1. Information/Transparenz
Es gibt viel Misstrauen und Unwissenheit über das Thema Organspende. Von der Angst, dass Ärzte Maschinen früher abstellen, bis hin zur Frage, was überhaupt entnommen werden kann.
Stets entsteht ein Widerstreit zwischen Verdrängung und Interesse. Daher glaube ich, dass eine Entscheidungslösung die beste Lösung ist.
Damit wird die Hürde sich überhaupt zu INFORMIEREN übersprungen. Ich bin der Meinung, dass wir es jedem Menschen zumuten können sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

2. Verteilung
Hier nur ein kurzer Punkt, der immer wieder aufkam und vielleicht etwas provokant ist:
Warum sollten Nichtspender und Spender bei der Vergabe gleich behandelt werden?
Wäre es nicht ein Anreiz neben der medizinischen Indikation die Spendebereitschaft des Empfängers zu berücksichtigen? Möglich wäre zum Beispiel eine Formulierung ähnlich dieser: "Bei gleichwertiger medizinischer Indikation wird ein eingetragener Organspender bevorzugt bedacht."
Das bedeutet: Die medizinische Dringlichkeit überwiegt, aber bei gleichwertiger Anfrage wird ein Spender bevorzugt.

Einen schönen Abend noch.