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Pacman
22. Januar 2009

Rede zum Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)

Nach jahrelanger Diskussion wird nun das Gesetz zum elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, beschlossen.

Dank ELENA wird die Papierflut von jährlich 60 Millionen Entgeltnachweisen schon bald der Vergangenheit angehören. Damit werden sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch Unternehmen auf sinnvolle Weise von bürokratischem Aufwand entlastet.

Doch ELENA hat leider nicht nur schöne Seiten: Damit das neue elektronische Verfahren funktioniert, müssen massenweise Daten gesammelt und gespeichert werden. Daten, die einkommensrelevante Informationen über 35 bis 40 Millionen abhängig Beschäftigte beinhalten. Hier entsteht ein neues Zentralregister, in dem auf Vorrat Informationen gesammelt werden, die ein Großteil der potenziellen Nutzer niemals abrufen wird.


Dass man mit solchen sensiblen Daten nicht leichtfertig umgehen darf, müsste
eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Nicht zuletzt die Skandale um verschwundene Kontodaten haben uns das deutlich vor Augen geführt. Deswegen haben wir immer wieder gefordert, dass die Speicherung solcher Informationen an starke datenschutzrechtliche Regeln geknüpft werden muss. Das betrifft nicht nur die sichere technische Verschlüsselung, sondern auch den Schutz vor Missbrauch. Denn man kann nie wissen, welche Begehrlichkeiten bei einer so umfangreichen Datensammlung wie ELENA irgendwann erwachsen könnten.


Die Sachverständigen im Berichterstattergespräch haben uns in diesem Punkt
bestätigt. Unsere zwei Änderungsanträge im Wirtschaftsauschuss zielten genau auf diese vom Bundesdatenschutzbeauftragten benannten Schwachstellen des
bisherigen Entwurfs: Zum Einen haben wir die Löschung veralteter, irrelevanter
Daten gefordert und zum Zweiten die Einrichtung einer unabhängigen
Treuhänderstelle zur Verwaltung des Datenbank-Hauptschlüssels der Zentralen
Speicherstelle verlangt.


Die zeitnahe Löschung der Daten ist nun in das Gesetz aufgenommen worden, doch bei der Einrichtung der unabhängigen Treuhänderstelle hapert es nach wie vor. Zwar hat nun auch die Große Koalition erkannt, dass es eine solche Einrichtung geben muss. Doch anstatt sie bei der Bundesnotarkammer anzusiedeln, die erwiesenermaßen die technischen Voraussetzungen besitzt, um den Datenbank-Hauptschlüssel zu verwalten, wollen sie die Treuhänderstelle beim Bundesdatenschutzbeauftragten unterbringen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich jedoch mehrfach, im Berichterstattergespräch und in mehreren Schreiben entschieden dagegen ausgesprochen, diesen Schlüssel in seinem Hause zu verwalten. Es ist vollkommen unverständlich, warum entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch solche Entscheidungen getroffen werden. Denn es spricht einiges dagegen, dass die Verwaltung des Schlüssel damit an der richtigen Stelle landet: Dem Haus des Bundesdatenschutzbeauftragten fehlen bisher personelle und
finanzielle Mittel dafür.

Vor allem aber stellt sich die Frage, was datenschutzrechtlich passiert, wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte selbst eine operative Aufgabe wie die Verwaltung eines Datenbank-Hauptschlüssels übernimmt. Schließlich muss auch bei dieser Tätigkeit jemand kontrollieren, ob der Datenschutz eingehalten wird. Und es macht offensichtlich wenig Sinn, dass ein Kontrolleur sich selbst kontrolliert.


ELENA bleibt eine Antwort auf dieses Problem schuldig. Auch deswegen wäre  die Bundesnotarkammer eine wesentlich bessere Wahl zur Einrichtung der
Treuhänderstelle gewesen. Ihre Unabhängigkeit ist außerdem zusätzlich   dadurch gesichert, dass sie in keiner Weise an die Bundesregierung gebunden ist.


Neben den Details des ELENA-Verfahrensgesetzes darf eins nicht vergessen
werden: Bürokratieabbau muss mehr beinhalten als die bloße Elektronisierung bestimmter Verfahren. Zum Entgeltnachweis gehören zurzeit 45 Informationspflichten, die man unserer Ansicht nach relativ problemlos auf acht
reduzieren könnte. Die Bundesregierung muss endlich umfangreiche Schritte einleiten, um überflüssige Vorschriften und Informationspflichten abzuschaffen. Insgesamt ist ELENA ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt noch diverse andere Baustellen, auf denen wir den Bürokratieabbau vorantreiben können.

Dabei spielt E-Government eine zentrale Rolle. E-Government ist für uns eine Idee mit Zukunft, denn richtig umgesetzt vereinfacht es viele Verfahren und nutzt den technischen Fortschritt zum Wohle von Bürgern, Staat und Unternehmen. Doch wenn dies mit der massenhaften Sammlung und Speicherung sensibler Daten einhergeht, muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbedingt gewahrt werden.

 

Bundestagdrucksache 16/10492