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15
Dez
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Schienenbonus fällt 2012: wann genau, wie und wer zahlt, lässt Bundesregierung offen

Die Sachverständigen waren sich darüber einig, dass Verkehrslärm, auch der Schienenlärm, krank macht. Grundlage der gestrigen Anhörung waren ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/4652) „Schutz vor Bahnlärm verbessern – Veraltetes Lärmprivileg Schienenbonus abschaffen“ sowie ein Antrag der SPD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 17/5461) mit dem Titel „Für einen Infrastrukturkonsens – Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich verbessern“.

Eines der wichtigsten verkehrspolitischen Ziele ist und bleibt die Verlagerung transportierender Güter von der Straße auf die Schiene. Doch mehr Schienengüterverkehr wird von den Anwohnern nur akzeptiert werden, wenn vorhandene Lärmminderungspotentiale ausgeschöpft werden. Ein erster Schritt wäre demnach die Abschaffung des "Schienenbonus" - auch darin waren sich die meisten der Sachverständigen einig.

Die Bundesregierung hat leider keinen Fahrplan vorgelegt, wie wir beim Thema Lärmschutz vorankommen können. Ein von allen geforderter Gesetzesentwurf "soll im Laufe des nächsten Jahres kommen", so der zuständige Parlamentarische Staatsekretär Enak Ferlemann in der gestrigen Anhörung. Details, wann genau und wie der Wegfall des Schienenbonus finanziert werden soll, blieb völlig offen. Die Planungen für das 3. und 4. Gleis der Rheintalbahn sind somit weiterhin Verhandlungssache im Projektbeirat. Völlig unterschiedliche Lärmsituationen von Basel bis Offenburg werden die Folge sein. Somit ist die Bundesregierung seit den Ankündigungen im Bundestagsbeschluss vom 18. März 2011 keinen Schritt weiter gekommen. Hier hieß es: " Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, [...] den Schienenbonus schrittweise abzuschaffen und dem Deutschen Bundestag hierzu einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass die Vorhabenträger ab 2012 ihre Planungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan ohne Schienenbonus planen können." Von einem rechtzeitigen Gesetzesentwurf kann nun keine Rede mehr sein.

 

Antrag „Schutz vor Bahnlärm verbessern – Veraltetes Lärmprivileg Schienenbonus abschaffen“